Berlin (dpa) – Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll. Die Fluggesellschaften müssen den Behörden demnach Daten überlassen wie […]

Berlin (dpa) – Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll. Die Fluggesellschaften müssen den Behörden demnach Daten überlassen wie Namen des Fluggastes, Kreditkartennummer, Gepäckstücke oder Mitreisende. Die Informationen werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht.