Hannover/Paris, 17. März 2018 Für die Verspätung wegen einer Vogelspinne im Flugzeug will eine französische Airline ihren Passagieren keine Entschädigung zahlen. Vier Fluggäste wollen deshalb im April vor dem Amtsgericht Hannover jeweils 600 Euro einklagen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Passagiere flogen im Februar vergangenen Jahres aus der kubanischen Hauptstadt Havanna über Paris nach Hannover […]

Hannover/Paris, 17. März 2018

Für die Verspätung wegen einer Vogelspinne im Flugzeug will eine französische Airline ihren Passagieren keine Entschädigung zahlen.

Vier Fluggäste wollen deshalb im April vor dem Amtsgericht Hannover jeweils 600 Euro einklagen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Passagiere flogen im Februar vergangenen Jahres aus der kubanischen Hauptstadt Havanna über Paris nach Hannover und kamen dort fast fünf Stunden verspätet an.

Die Fluggesellschaft schiebt die Verspätung auf eine Vogelspinne, die in Havanna in der Businessklasse entdeckt wurde. Weil die Maschine den Vorschriften entsprechend desinfiziert und mit dem Gift Zyankali besprüht worden sei, habe man ein Ersatzflugzeug beschaffen müssen. Dies seien außergewöhnliche Umstände gewesen, gibt das Gericht die Auffassung der Airline wieder.

In solchen Fällen haben betroffene Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Kläger bestreiten, dass die Vogelspinne der Grund für den Austausch war, sondern ein technischer Defekt. Dann wiederum hätten sie Aussicht auf eine Entschädigung. Der Prozess ist für den 20. April angesetzt.